Resumo:
Die Idee,
der zufolge Menschen, die aufgrund von spezifischen Eigenschaften ungleich sind,
der Gerechtigkeit halber auf eine ungleiche Art und Weise behandelt werden
sollten, scheint nicht problematisch zu sein. Älteren Menschen werden zum
Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln gewisse Sonderrechte(„special rights“)
zugestanden; im Strafrecht werden Minderjährige anders behandelt als Erwachsene;
und Menschen mit einer körperlichen Behinderung dürfen öffentliche Ressourcen
beanspruchen, auf die andere Menschen keinen Anspruch haben. In all diesen
Fällen ist der Besitz einer spezifischen Eigenschaft ein Grund dafür, jemanden
anders zu behandeln als diejenigen, die die betreffende Eigenschaft nicht haben.
Meistens gilt eine bestimmte körperliche Eigenschaft als das Kriterium, anhand
dessen wir uns entscheiden, wer berechtigt ist, zu seinem eigenen Vorteil eine
ungleiche Behandlung zu fordern. Solche Forderungen werden meistens auf einer
kollektiven Basis geltend gemacht. Menschen mit einer körperlichen Behinderung
können beispielsweise einen Verein begründen und mit Hilfe einer solchen
Institution gewisse Sonderrechte einklagen. Auf Grund seiner Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Gruppe kann also jemand Rechte genießen, die all denjenigen,
die nicht zu dieser Gruppe gehören, verweigert werden. Die Frage, die ich hier
behandeln möchte, ist die folgende: Können kulturelleEigenschaften die gleiche
Rolle spielen wie manche körperlichen Eigenschaften, das heißt können sie ein
Grund dafür sein, jemanden der Gerechtigkeit halber auf ungleiche Weise zu
behandeln? Ist es legitim, dass jemand gewisse Sonderrechte einklagt, mit der
Begründung, dass er zu einer bestimmten kulturellen Gruppe
gehört?
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© Como citar este artigo:
ARAUJO, Marcelo de: "Multikulturalismus und Menschenrechte: Sind Sonderrechte für nationale Minderheiten notwendig?". In: Revista Ethic@. vol. 9, n. 2, p. 239-258, 2010.